Damit pflegende Angehörige auch mal durchatmen können
Verhinderungspflege & Kurzzeitpflege aus Wildeshausen
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, leistet jeden Tag eine wertvolle Aufgabe – mit viel Herz, aber auch mit viel Verantwortung. Doch irgendwann braucht jeder Mensch eine Pause: für einen Arzttermin, einen Kurzurlaub, einige ruhige Stunden oder einfach, um wieder Kraft zu schöpfen.
Genau für diese Situationen gibt es die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI und die Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt einen großen Teil der Kosten – und wir vom Betreuungsdienst Henk sind in Wildeshausen, Verden und Umgebung für Sie da.
Als anerkannter Betreuungsdienst rechnen wir die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Sie müssen sich um die Bürokratie nicht alleine kümmern.
Was ist Verhinderungspflege?
Die Verhinderungspflege springt immer dann ein, wenn die private Pflegeperson – meist ein Angehöriger – verhindert ist. Die Gründe können ganz unterschiedlich sein:
– Urlaub oder eine kleine Auszeit
– Eigene Krankheit oder ein Arzttermin
– Berufliche Verpflichtungen
– Familiäre Termine
– Oder einfach mal ein paar Stunden für sich selbst
Wir übernehmen während dieser Zeit die Betreuung Ihres Angehörigen – in der vertrauten Umgebung, einfühlsam und zuverlässig. Stundenweise oder über mehrere Tage am Stück.
Was ist Kurzzeitpflege?
Die Kurzzeitpflege ist für Situationen gedacht, in denen die häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist – zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt, in einer Krisensituation oder wenn ein Umbau ansteht. Sie findet in einer stationären Einrichtung statt.
Auch wenn wir die Kurzzeitpflege selbst nicht stationär anbieten, beraten wir Sie gerne dazu. Nach der Rückkehr nach Hause sind wir direkt wieder an Ihrer Seite – mit Alltagsbegleitung, Haushaltshilfe und allem, was Sie brauchen.
Was zahlt die Pflegekasse?
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es den sogenannten Gemeinsamen Jahresbetrag (GJB). Die früher getrennten Budgets für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege wurden zusammengelegt und auf bis zu 3.539 € pro Jahr erhöht. Sie können dieses Budget flexibel für beide Leistungen einsetzen – ganz so, wie es für Ihre Situation passt.
Anspruch besteht ab Pflegegrad 2. Die früher geltende sechsmonatige Vorpflegezeit ist entfallen – Sie können die Verhinderungspflege also direkt nutzen.
Hinweis: Die genauen Beträge und Voraussetzungen können sich ändern. Wir prüfen Ihre individuelle Situation gerne im persönlichen Beratungsgespräch.
Direkte Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse
Als anerkannter Betreuungsdienst nach § 39 SGB XI rechnen wir die Verhinderungspflege direkt mit Ihrer Pflegekasse ab. Das heißt für Sie:
– Sie müssen nichts vorstrecken
– Sie kümmern sich nicht um die Bürokratie
– Sie haben keinen Papierkram mit Belegen und Erstattungsanträgen
Wir übernehmen die komplette Abwicklung mit Ihrer Kasse – Sie genießen Ihre Auszeit.
Was übernehmen wir konkret?
Während der Verhinderungspflege sind wir für Ihren Angehörigen da – mit allem, was im Alltag wichtig ist:
– Alltagsbegleitung und Beschäftigung
– Hilfe im Haushalt und bei der Wäschepflege
– Einkäufe und Besorgungen
– Begleitung zu Arztterminen oder Spaziergängen
– Demenzgerechte Betreuung
– Gespräche, Vorlesen, gemeinsame Zeit
So können Sie Ihre Auszeit nehmen – mit dem guten Gefühl, dass Ihr Angehöriger bestens versorgt ist.
So geht’s weiter
Erstgespräch
Wir lernen uns persönlich kennen und besprechen Ihre Situation – kostenlos und unverbindlich.
Antrag bei der Pflegekasse
Wir helfen Ihnen beim Ausfüllen aller Formulare.
Betreuung beginnt
Wir kommen zu vereinbarten Zeiten zu Ihnen nach Hause.
Direkte Abrechnung
Die Abrechnung läuft direkt über Ihre Pflegekasse – ohne Aufwand für Sie.

